Niemand fühlt sich zuständig
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| Die Tür offen halten: Beratungsexperten Heidi Schaible, Lisa Görlitz,Dieter Lindenblatt und Ursula Groß-Lawan (v. l.). |
Wer arbeitslos ist, hat mehr als ein Problem. Sind Behördenbescheide über Zuschüsse korrekt? Wie und wo bewerbe ich mich um einen neuen Job, entwickele ich Selbstbewusstsein und halte soziale Kontakte aufrecht? Dies sind nur einige der Fragen, auf die Beratungsstellen Antworten geben können. Doch der Fortbestand vieler Einrichtungen ist ab dem 1. Oktober akut gefährdet. Das Land zahlt hierfür keine Zuschüsse mehr. "Die Betroffenen sind bestürzt", berichtet Inge Egert von der Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (GAB) in Halle, die im Kreis Gütersloh auch Standorte in Harsewinkel, Steinhagen, Versmold und Borgholzhausen hat. Anträge bei Kreis und Stadt Gütersloh laufen, damit die Arbeit dort künftig voll weitergehen kann. 4,7 Millionen Euro hat die Landesregierung bisher pro Jahr für die rund 130 Beratungsstellen in NRW ausgegeben, Mittel aus dem EU-Sozialfonds. Diese, so ein Sprecher von Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU), seien pro Jahr von 160 auf 100 Millionen Euro gekürzt worden. Deshalb und um sich etwa auf die Förderung arbeitsloser Jugendlicher zu konzentrieren, habe sich das Land hier zurückgezogen. Laut Gesetz, so der Sprecher, "ist die Zuständigkeit für Arbeitslose eindeutig auf die Optionskommunen und die Argen übergegangen". Günter Garbrecht (SPD), Vorsitzender des Sozialausschusses des Landtags aus Bielefeld, schüttelt über die Entscheidung des Landes nur den Kopf. "Mir fehlen die Worte, wie das mit dem christlichen Menschenbild zu vereinbaren ist." Er ist überzeugt, dass durch die Kürzung "40 Prozent der Beratungsstellen ihre Arbeit einstellen müssen". Weitere könnten ihre Arbeit reduzieren müssen. "Was wir brauchen, ist eine trägerunabhängige Beratung von Menschen", so Garbrecht. Hierfür müsse man auch Geld in die Hand nehmen. So sieht es auch Manfred Bockey, geschäftsführender Vorstand des Vereins Pro Arbeit in Rheda-Wiedenbrück. "Wir sind alle fassungslos, warum man so was kaputtmacht", sagt er. Bockey hält gar 90 Prozent der Beratungsstellen für "akut gefährdet". Durch Spenden könne seine Einrichtung "bis Ende des Jahres auf kleiner Flamme weitermachen". Doch wenn bis dahin keine Zusagen über dauerhafte Zuschüsse von Kreis oder Arge Gütersloh vorlägen, "sieht es schlecht aus". Die meisten der von evangelischer Kirche oder Diakonie getragenenrund100 Beratungsstellen werden spätestens zum 1. Januar ihre Arbeit einstellen müssen. "Hier wird eine Hilfe für die betroffenen Menschen eingestellt, obwohl alle davon überzeugt sind, dass diese Hilfe gut und sinnvoll und auch effektiv ist. Aber keiner fühlt sich für die Finanzierung zuständig", so Alfred Buß, Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen. In Paderborn finanzieren Stadt und Arge Betriebskosten und Personal für das Arbeitslosenzentrum Paderborn (Padalz). "Wir sind mit der Zusammenarbeit sehr zufrieden", sagt Bernhard Schäfer, Sprecher der Arge Paderborn. Er ist überzeugt davon, dass Ratsuchende eher in eine freie Beratungsstelle gehen als in eine behördenähnlich wirkende Einrichtung. Hans-Dieter Luerweg, Vorsitzender des Vereins Padalz, hält das Abwälzen von Aufgaben des Landes auf die Kommunen für "ganz gefährlich, weil sich das Land hier aus seiner Verantwortung zieht". Dieter Lindenblatt vom Arbeitslosenzentrum Bielefeld freut sich, dass die Stadt Bielefeld signalisiert hat, den Differenzbetrag der ausfallenden Zuschüsse zu übernehmen. Heidi Schaible und Lisa Görlitz von der Perspektive für Arbeitslose (GAB Bielefeld) und Ursula Groß-Lawan von der Arbeitslosenselbsthilfe Gütersloh hoffen auf einen guten Abschluss der Gespräche. Warum ihre Arbeit so wertvoll ist? "Weil wir die Einzigen sind, die sich wirklich für die Interessen der Arbeitslosen einsetzen."
So wichtig ist Beratung in der Praxis.
Wie aufgeschmissen Arbeitslose ohne Beratung sind, macht ein aktueller Hinweis der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) deutlich. Es geht um eine Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA), nach der die Ämter vor Ort Hartz-IV-Empfänger dazu auffordern müssen, ab 1. Oktober den neuen Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen, anstatt weiter Arbeitslosengeld II zu beziehen. In dem Musterschreiben werde seitens der BA so getan, als seien Kinderzuschlag und Wohngeld vorrangige Leistungen, die zwingend in Anspruch genommen werden müssten. "Diese Aussage ist falsch", sagt Martin Künkler von der KOS. Vielmehr hätten Hartz-IV-Bezieher ein verbrieftes Wahlrecht. "Wenn die Hartz-IV-Leistungen höher sind und man sich mit dem Kinderzuschlag schlechter stellt, ist niemand zu einem solchen Wechsel verpflichtet", sagt Künkler. Die BA erwähne dieses Wahlrecht mit keinem Wort. "Ich halte es für einen unglaublichen Skandal, wenn in offiziellen Schreiben einer Behörde Druck aufgebaut und eine Pflicht konstruiert wird, die es so gar nicht gibt." Mit einem erzwungenen Wechsel könnten erhebliche Nachteile eintreten, warnt der KOS-Sprecher. So entfielen der Zuschlag für ehemalige ALG-I-Bezieher, Hilfen für Erstausstattungen, freiwillige soziale Leistungen der Kommunen und eventuell sogar der Krankenversicherungsschutz für Hartz-IV-Empfänger.


