ARGE muss auch private Krankenversicherung zahlen
Tipp des Monats November 2009:
ARGE muss auch private Krankenversicherung zahlen.
Die ARGE muss nach dem Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen (SG Gelsenkirchen Az. S 31 AS 174/09 ER) auch die private Krankenversicherung von ALG II-Beziehern unter Umständen voll übernehmen.
Betroffen sind insbesondere Erwerbslose, die privat versichert waren und seit dem Jahr 2009 zum Basistarif versichert werden mussten.
In dem vom Gericht entschiedenen Fall musste die zuständige ARGE die volle private Krankenversicherung für eine Mutter und deren drei Kinder übernehmen. Die Frau hatte ihren Versicherungsschutz zwischenzeitlich verloren, da sie die zusätzlichen 306 € je Monat nicht zahlen konnte. Die Voraussetzungen zum Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse / Familienversicherung erfüllte sie nicht.
Nach Ansicht der Richter besteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die private Krankenversicherung in voller Höhe.
Normalerweise sind ALG-2-Bezieher in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Jedoch können Personen, die vor dem ALG-2-Bezug mindestens fünf Jahre privat versichert waren, auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit werden .Sie dürfen weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben. Die Befreiung ist nicht widerruflich.
Entscheiden sich ALG-2-Bezieher, die vorher privat versichert waren, für die gesetzliche Krankenkasse, dann ist folgendes zu beachten:
Wenn der ALG-2-Bezug endet, besteht ein Anspruch auf freiwillige Weiter-versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse nur dann, wenn man mindestens 12 Monate in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert war.
In allen Fällen wird empfohlen, sich mit einer gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung in Verbindung zu setzen.
Noch Fragen? Zentrum für Beratung und Begegnung (ZEBRA), Bahnhofsplatz 16, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel.:05242 - 49910.

