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Belastungsgrenzen 2010: Eigenanteile in der Krankenversicherung

Erschienen am: 11-02-10
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Tipp des Monats März 2010: 

Belastungsgrenzen 2010: Eigenanteile in der Krankenversicherung
Belastungsgrenzen sollen vor einer Überforderung bei den Zuzahlungen für bestimmte medizinische Leistungen schützen. Im Krankenversicherungsrecht gilt das sogenannte Bruttoprinzip. Daher wird regelmäßig das Bruttoeinkommen als Maßstab der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.
Erwachsene müssen maximal 2%, schwer chronisch Kranke maximal 1% der jährlichen Familienbruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (z.B. Arbeitsentgelt, Miete, Zinsen) für Zuzahlungen aufwenden.
Für Alg-II- und Sozialhilfebeziehende gelten weiterhin 2% der Regelleistung, bei chronischer Erkrankung 1% der Regelleistung als Belastungsobergrenze, also 86,16 € bzw. 43,08 € jährlich.
Es wird empfohlen, die Belege zu sammeln und sich dann von der Krankenkasse für den Rest des Jahres befreien zu lassen.<br> Noch Fragen? Zentrum für Beratung und Begegnung (ZEBRA), Bahnhofsplatz 16, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel.:05242 - 49910.