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Vorschuss bei Sozialleistungen

Erschienen am: 12-08-09
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Tipp des Monats August 2009: 

Vorschuss bei Sozialleistungen.

Wenn Sie Sozialleistungen, z.B. Arbeitslosengeld II beantragen, kann es sein, dass die Antragsbearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt. Sollten Sie dadurch in eine finanzielle Notlage geraten und droht Ihnen das Geld auszugehen, sodass der Lebensunterhalt für ihre Familie und Sie nicht mehr gesichert ist, können Sie einen Vorschuss beantragen. Wenn klar ist, dass Ihnen das Arbeitslosengeld grundsätzlich zusteht, aber das Amt noch Zeit braucht, um Ihren Anspruch genau auszurechnen, kann man Ihnen zunächst einmal mit einem Vorschuss weiterhelfen. Das Amt muss Ihnen spätestens dann einen angemessenen Vorschuss geben, wenn Sie ausdrücklich einen Antrag auf Vorschuss gestellt haben und seit der Antragstellung bereits vier Wochen verstrichen sind. Das vorgestreckte Geld gibt es natürlich nicht zusätzlich. Spätestens mit der ersten regulären Zahlung wird der Vorschuss verrechnet. Noch Fragen? Zentrum für Beratung und Begegnung (ZEBRA), Bahnhofsplatz 16, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel.: 05242/49910.