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Angst vorm Amt ? Gehen Sie nicht alleine !

Erschienen am: 10-07-08
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Tipp des Monats für Juli 2008:
Graut es Ihnen auch davor, wenn Sie zum Amt gehen müssen? Fühlen Sie sich „klein“, hilflos und ohnmächtig ? Warten Sie vielleicht schon ewig auf Geld, das Sie dringend brauchen und das Ihnen zusteht ? Da sind Sie nicht allein, das geht vielen so.
Zu zweit ist besser als allein !
Gehen Sie nicht allein aufs Amt. Nehmen Sie eine Person Ihres Vertrauens mit – einen so genannten Beistand. Das ist Ihr gutes Recht (und steht im § 13 SGB X). Das Amt darf Ihren Beistand nicht abwimmeln ! Sagen Sie Ihrem Sachbearbeiter zu Beginn des Gespräches, dass Sie Herrn oder Frau Hilfreich als Ihren Beistand mitgebracht haben.
Beistände „wirken Wunder“.
Oftmals bewirkt schon alleine die körperliche Anwesenheit Ihres Beistandes Wunder : Der Umgangston auf dem Amt wird freundlicher, das Klima besser. So können vielfach festgefahrene Dinge geklärt werden und es ist möglich, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen bisher verwehrt wurden.
Beistand als Zeuge
Eine Möglichkeit ist, dass der Beistand „nur“ als stiller Zeuge bei dem Gespräch auf dem Amt daneben sitzt. Wenn der Beistand Stift und Zettel rausholt und sich Notizen macht, dann wird noch deutlicher : der Beistand passt auf, das „Amt steht unter Beobachtung“.
Freunde oder Bekannte eignen sich als Beistand besser als Verwandte oder Verschwägerte. Denn sie gelten als glaubwürdiger, etwa wenn Sie nachweisen müssen, einen Antrag oder bestimmte Unterlagen tatsächlich abgegeben zu haben.
Beistand als Fürsprecher
Ihr Beistand kann auch für Sie sprechen, also stellvertretend für Sie das Anliegen vorbringen. Dann wird alles, was der Beistand sagt, so gewertet, als hätten Sie es selbst gesagt (es sei denn, Sie widersprechen ausdrücklich).
Bei dieser Variante muss man sich natürlich vorbereiten. Der Beistand muss „Ihren Fall“ kennen und es muss geklärt werden, worum es geht: Was wollen Sie auf dem Amt erreichen ?
Wenn Sie einen Beistand mitnehmen, dann geht es nicht darum, dass der Beistand „mit der Faust auf den Tisch haut“. Der Beistand sollte vielmehr ruhig und gelassen auftreten. Man erreicht am meisten, wenn man freundlich und sachlich im Ton, aber entschieden und hartnäckig in der Sache auftritt. Denn der Ton macht ja bekanntlich die Musik.
Übrigens : Ihr Beistand muss keineswegs alle Sozialgesetze auswendig können. Entscheidend ist, er oder sie muss Ruhe bewahren können und sich den Umgang mit der Behörde zutrauen.
Gut zu wissen, wenn Sie selbst als Beistand mit jemand anderem mitgehen.
Zwar dürfen nur Anwälte „geschäftsmäßig“, d.h. regelmäßig, gewohnheitsmäßig
(egal ob mit oder ohne Bezahlung) als Beistand auftreten. Wenn Sie aber nur ab und an mal andere als Beistand unterstützen, dann kann Ihnen niemand daraus einen Strick drehen.
Sie brauchen Hilfe ?
Wenn Sie niemand wissen, der Sie als Beistand begleiten kann, können Sie sich auch an die Beratungsstelle für Arbeitslose wenden.
Noch Fragen ? Beratungsstelle für Arbeitslose im Zentrum für Beratung und Begegnung, Bahnhofsplatz 16, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel.: 05242/ 49910