Arbeitslosengeld II gibt es nicht nur für Arbeitslose
Tipp des Monats Februar 2008:
Infolge der Ausweitung des Niedriglohnsektors sind in Deutschland immer mehr Menschen zusätzlich auf Arbeitslosengeld II (zwei nach Hartz IV) angewiesen. Besonders sind Familien mit mehreren Kindern betroffen. Wenn Sie also erwerbstätig sind, und kommen kaum mit Ihrem Verdienst aus, dann sollten Sie in jedem Fall prüfen lassen, ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (zwei) haben. Denn diese Leistung gibt es nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Arbeitnehmer, deren Einkommen nicht zur Deckung des eigenen Bedarfs und der Familie ausreicht. Die zuständigen Ämter stocken in diesen Fällen das Einkommen mit der Sozialleistung Arbeitslosengeld II (zwei) auf. Es sollte sich deshalb niemand scheuen, auch bei versicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung mit geringer Entlohnung seinen Anspruch prüfen zu lassen. Arbeitslosengeld II (zwei) können auch Bezieher von Arbeitslosengeld I (eins, Agentur der Arbeit) erhalten. Auch da gelten die gleichen Kriterien. Arbeitslosengeld II (zwei) kommt dann in Frage, wenn das Arbeitslosengeld I (eins) so gering ist, dass es zur Deckung des Lebensunterhalts nicht reicht. Anders als beim regulären Arbeitslosengeld I (eins) gibt es beim Arbeitslosengeld II (zwei) keine 15-Stunden Grenze. Eine Begrenzung der Arbeitszeit nach oben gibt es nicht.

