Krankenversicherung - Befreiung von der Zuzahlung bei ALG II
Tipp des Monats Februar 2007:
Befreiung von der Zuzahlung bei ALG II.Für die Zuzahlung (Eigenanteile) bei Arztbesuchen, Arzneimitteln usw. gilt eine Überforderungsklausel, wonach höchstens 2 %, bei chronisch Kranken höchstens 1 %, des Familienbruttoeinkommens aufgewendet werden müssen. Für ALG II – Bezieher wird bei der Berechnung der Belastungsgrenze auf die lleistungen von 345,- Euro zurückgegriffen.Die jährliche Belastungsobergrenze für Zuzahlungen liegt bei 82,80 Euro (345 Euro x 12 Mon. = 4.140 Euro davon 2 % = 82,80 Euro), für chronisch Kranke bei 41,40 Euro. Bei Bedarfsgemeinschaften gelten diese Belastungsgrenzen als Bruttoeinkommen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind also von weiteren Zuzahlungen befreit, wenn die o.g. Belastungsgrenze erreicht ist. Diese Regelung gilt auch, wenn nur ergänzend Arbeitslosengeld II bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall wenn zwar einkommen erzielt wird, dies aber für den Bedarf nicht ausreicht.Es empfiehlt sich Belege zu sammeln und sich dann von der Krankenversicherung für den Rest des Jahres befreien zu lassen.

