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Längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld

Erschienen am: 26-02-08
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Tipp des Monats März 2008:

Ältere Arbeitslose können künftig wieder länger Arbeitslosengeld I beziehen. Allerdings bleibt diese Verbesserung deutlich hinter den Bezugszeiten zurück, die vor den Hartz-Gesetzen galten (z.B. 24 Monate bereits ab 52 Jahren, 32 Monate ab 58 Jahren). Es erfolgt eine verlängerte Zahlung von Arbeitslosengeld I nur bei Erfüllung einer entsprechend längeren Vorversicherungszeit (versicherungspflichtige Beschäftigungszeit) innerhalb einer auf fünf Jahre verlängerten Rahmenfrist.
 Im Einzelnen ergibt sich eine verlängerte Anspruchsdauer wie folgt: 

- ab 50 Jahren eine Anspruchsdauer von 15 Monaten (bei einer Vorversicherungszeit von 30 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre) 

- ab 55 Jahren eine Anspruchsdauer von 18 Monaten (bei einer Vorversicherungszeit von 36 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre)

- ab 58 Jahren eine Anspruchsdauer von 24 Monaten (bei einer Vorversicherungszeit von 48 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre).

Die längeren Bezugszeiten sollen rückwirkend ab dem 01.01.2008 gelten. Die längeren Bezugszeiten gelten auch für alle Arbeitslosen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I am Stichtag 31.12.2007 noch nicht aufgebraucht war und die vor dem 01.01.2008  50 Jahre bzw. 58 Jahre alt geworden sind.