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Verpflegung in Krankenhäusern wird nicht mehr auf Alg II- Leistungen angerechnet

Erschienen am: 11-02-09
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Tipp des Monats März 2009 : Verpflegung in Krankenhäusern wird nicht mehr auf Alg II- Leistungen angerechnet

Am 1. Januar 2009 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Verordnung in Kraft getreten.
Danach wird Verpflegung, die wegen eines Krankenhausaufenthaltes bereitgestellt wird, nicht mehr beim Arbeitslosengeld II - Bezug angerechnet.
Die Regelung tritt rückwirkend zum 01.Januar 2008 in Kraft. Deshalb können auch die im Laufe des Jahres 2008 getroffenen Anrechnungsentscheidungen rückwirkend nachgezahlt werden. Die unentgeltliche Verpflegung während eines stationären Aufenthalts stellt danach kein Einkommen nach dem Sozialgesetzbuch II mehr da.
Davon betroffene Arbeitslosengeld II - Bezieher/Innen können bei der GT aktiv GmbH einen formlosen Antrag auf Auszahlung der in 2008 für Verpflegung einbehaltenen Leistungen stellen.
Wird Verpflegung durch einen Arbeitgeber als Bestandteil von Bezügen gewährt, wird künftig pauschal ein Wert von 1 Prozent der Regelleistung je Tag als Wert angesetzt, an dem der Arbeitgeber Vollverpflegung gewährt. Dieser Wert wird den Bruttoeinnahmen hinzugerechnet.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an die Beratungsstelle im
Zentrum für Beratung und Begegnung, Bahnhofsplatz 16, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel. 05242/49910.