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Was tun, wenn der ALG II-Bescheid nicht verstanden wird?

Erschienen am: 12-03-08
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Tipp des Monats Januar 2008

Anfang 2005 wurde das Arbeitslosengeld II eingeführt und auch nach über einem Jahr ist für viele Betroffene der Arbeitslosengeld II-Bescheid ein unverständlicher Berechnungsbogen geblieben. Um aber einen Arbeitslosengeld II-Bescheid überprüfen zu können, benötigt man nachvollziehbare Berechnungen. In den Bescheiden tauchen nach wie vor nur Endsummern auf, die das Ergebnis umfangreicher Einzelberechnungen sind.
Manchmal sind mehrere Berechnungen durchgeführt worden, weil z.B. ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eine Altersgrenze überschritten hat (Regelsatz für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 207 Euro, ab Beginn des 15. Lebensjahres 276 Euro monatlich). Oder Sie sind alleinerziehend und der Geburtstag des Kindes führt zum Wegfall des Mehrbedarfs. Zu Irritationen führen auch anspruchsberechtigte Kinder, die zwar das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber noch unter 25 Jahren sind. Auch wenn sie noch bei den Eltern wohnten, waren Sie bis zum 31.07.2006 eine eigene Bedarfsgemeinschaft mit eigenem Anspruch und eigenem Bescheid. Seit dem 1.8.2006 bilden sie gemeinsam mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft und die Leistungsberechnungen fließen in den gemeinsamen Bescheid ein. Um so mehr Personen aber in einem solchen Bescheid mit einbezogen werden, um so unübersichtlicher wird der Leistungsbescheid.
Insbesondere die Berechnungen der unterschiedlichen Einkommensarten (Erwerbseinkommen, Unterhalt, Kindergeld usw.), die anteiligen Kosten für die Unterkunft und der befristete Zuschlag, lassen sich ohne Einzelberechnungen nicht nachvollziehen.
Sprechen Sie Ihren zuständigen Fallmanager an, damit er ihnen die Einzelberechnungen der Anrechnungs- und Kürzungsbeträge erklärt und offenlegt. Nur so haben Sie die Möglichkeit Ihren Bescheid zu verstehen und evtl. auch auf Berechnungsfehler aufmerksam zu machen.