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Was tun, wenn der ALG II-Bescheid nicht verstanden wird?

Erschienen am: 12-05-09
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Tipp des Monats Juni 2009:

Was tun, wenn der ALG II-Bescheid nicht verstanden wird? Anfang 2005 wurde das Arbeitslosengeld II eingeführt, aber auch im Jahr 2009 ist für viele Betroffene der Arbeitslosengeld II-Bescheid ein unverständlicher Berechnungsbogen geblieben. Um einen Arbeitslosengeld II-Bescheid überprüfen zu können, benötigt man nachvollziehbare Berechnungen. In den Bescheiden tauchen jedoch nach wie vor nur Endsummen auf, die das Ergebnis umfangreicher Einzelberechnungen sind. Manchmal sind mehrere Berechnungen durchgeführt worden, weil z.B. ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eine Altersgrenze überschritten hat (wenn Kinder eine bestimmte Altergrenze überschreiten, erhöht sich der Regelsatz). Oder Sie sind alleinerziehend und der Geburtstag des Kindes führt zum Wegfall des Mehrbedarfs. Insbesondere die Berechnungen der unterschiedlichen Einkommensarten (Erwerbseinkommen, Unterhalt, Kindergeld usw.), die anteiligen Kosten für die Unterkunft und der befristete Zuschlag lassen sich ohne Einzelberechnungen nicht nachvollziehen.  Grundsätzliche gilt: um so mehr Personen in einem solchen Leistungsbescheid mit einbezogen werden, um so unübersichtlicher wird der Leistungsbescheid.  Sprechen Sie Ihren zuständigen Fallmanager an, damit er ihnen die Einzelberechnungen der Anrechnungs- und Kürzungsbeträge erklärt und offenlegt. Nur so haben Sie die Möglichkeit Ihren Bescheid zu verstehen und evtl. auch auf Berechnungsfehler aufmerksam zu machen. Sollten Sie noch Fragen haben, informiert Sie das Zentrum für Beratung und Begegnung, Bahnhofsplatz 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel. 05242/49910.